AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Eurolaton-Deutschland GmbH
 
 
1. Anerkennung der Verkaufsbedingungen
Unsere Verkäufe basieren auf den nachstehenden Bedingungen. 
Abweichungen oder mündlich getroffene Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Besteller erkennt durch die Erteilung seines Auftrages unsere Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, der Katalog ist Bestandteil unserer Angebote. Maßangaben sowie Abbildungen sind für die Ausführungen unverbindlich und können jederzeit ohne besondere Anzeige geändert werden.
3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ausschließlich MwSt. Wir behalten uns eine Preisberichtigung unserer Preise vor, wenn zwischen Abschluss und Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
• 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto
• 30 Tage nach Rechnungsdatum ist die Forderung ohne Abzug fällig und zu begleichen
Bei Überschreitung des letzteren Zahlungszieles gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den banküblichen Zinssatz zu erheben.
5. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, einschließlich Verpackung. 
Lieferung und Versand der Ware, auf Gefahr des Bestellers – spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers, auch bei FOB oder frachtfreier Lieferung.
6. Lieferzeit und höhere Gewalt
Die von uns schriftlich bestätigten Lieferfristangaben sind annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden und dem Käufer steht es nicht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Zulieferanten, wozu auch Betriebsstörungen gehören, hemmt für die jeweilige Dauer den Lauf der Lieferfristen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und uns und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks und Wechsel unser Eigentum. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er darf die Ware nur im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung der Ware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer der erhaltenen Ware an uns zur Sicherung ab.
Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen an uns ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechte einzuziehen. Eine Zession an Dritte ist unstatthaft.
Die Verkäuferin ist jederzeit berechtigt, die auf Verlangen zu benennenden Wiederverkäufer (Dritte) von der Abtretung in Kenntnis zu setzen und ihnen unmittelbar Anweisungen zu erteilen. Der Käufer hat etwaige Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretene Forderung sofort an uns mitzuteilen. Für zurückgenommene Ware wird eine Gutschrift erteilt. Die Verkäuferin ist berechtigt, ohne Nachweis einer konkreten Wertminderung einen Abschlag von 25 % des Warenwertes vorzunehmen. Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
8. Reklamationen
Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn sie sofort nach Erhalt der Sendung, spätestens innerhalb 8 Tagen angezeigt werden, andernfalls sind wir nicht mehr verpflichtet, die Beanstandungen zu beachten und Ansprüche aus Mängelrügen nachzukommen. Im Falle berechtigter Mängelrüge ist von uns anstelle der fehlerhaften Stücke im angemessenen Zeitraum Ersatz zu liefern.
Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Käufer nicht zu. Über den Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden. Beanstandungen der Menge der gelieferten Waren sind ebenfalls innerhalb 8 Tagen nach Zugang der Lieferung zu erheben, andernfalls ist der volle Rechnungsbetrag zu regulieren. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache und nach schriftlicher Bestätigung unsererseits akzeptiert! Evtl. Rücknahmen auf Grund von Falschbestellungen werden für den Fall unserer Akzeptanz mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Warenwertes vorgenommen. Die Rücklieferung muss frei Haus erfolgen und die Ware muss originalverpackt sein –
ansonsten sehen wir uns gezwungen, die Annahme zu verweigern.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Hückeswagen. Gerichtsstand ist Wipperfürth. Über alle Streitigkeiten ist nach deutschem Recht zu entscheiden.
10. Allgemeines
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für die zukünftigen Abschlüsse aus der Geschäftsbeziehung. Soweit eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ungültig sein sollte, wird diese durch eine sinngemäße Bestimmung ersetzt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.